Der Naturschutzbund (NABU) Landesverband Sachsen-Anhalt hat heute die Klage gegen die B 87n (OU Bad Kösen) zurück genommen. Der Verband sieht keine Möglichkeit, die verkehrliche Kritik an dem Vorhaben vor Gericht geltend zu machen. Der Konflikt lässt sich nach Ansicht des Verbands nur auf politischer Ebene lösen.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.11.2010 zum Neubau der B 87 hatte der NABU am 18.2.2011 Klage erhoben. In seiner Klagebegründung hatte der NABU neben naturschutzfachlichen Argumenten, vor allem einer Verletzung europäischen Habitatschutzrechts, auch verkehrliche Argumente geltend gemacht.
Die Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Helene Helm: „Aufgrund der Rechtsprechung müssen wir damit rechnen, dass die Verkehrsargumente keine Rolle spielen. Der Bedarf für Bundesstraßen wird vom Bundesgesetzgeber politisch festgelegt und ist gerichtlich nicht angreifbar. Entscheidende Grundlagen des Planfeststellungsbeschlusses sind damit der rechtlichen Überprüfung entzogen.“
Hinsichtlich der vorgebrachten Naturschutzargumente, also vor allem der Beeinträchtigung eines sogenannten FFH-Gebiets, der Habitate des stark gefährdeten Hirschkäfers, zahlreicher Fledermäuse und weiterer Tierarten, bleibt der NABU zwar bei seiner Haltung. Helene Helm: „Das Prozessrecht gibt der Genehmigungsbehörde allerdings die Möglichkeit, noch bis zur mündlichen Verhandlung nachzubessern. Der Planfeststellungsbeschluss kann also nachträglich gerichtsfest gemacht werden, und der NABU hätte dann die Kosten des verlorenen Verfahrens zu tragen. Damit würden ehrenamtliche Naturschützer die Aufgaben der Genehmigungsbehörde erledigen und müssten dafür auch noch bezahlen.“
Da der NABU inhaltlich von der Richtigkeit seiner im Verfahren vorgetragenen Argumente auch nach der Klageerwiderung durch das Landesverwaltungsamt überzeugt ist, appelliert er an die Behörde, den Planfeststellungsbeschluss vor diesem Hintergrund einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Helene Helm: „Uns hat vor allem die Argumentation der Behörde, es gebe keine Alternative zur Trasse durch das Saaletal, nicht überzeugt. Die Variantenfestlegung aus dem Jahr 1996 ist völlig veraltet. Wir fordern daher das Land auf, zusammen mit allen Beteiligten zu prüfen, ob keine der Nordtrassen realisiert werden kann. Damit würde die Zerschneidung des Saaletals als europäisch geschütztes FFH-Gebiet vermieden, und die Region hätte die Chance auf den Weltkulturerbetitel.“
Der NABU appelliert daher an alle Beteiligten, sich an einen Tisch zu setzen und diese Prüfungen intensiv vorzunehmen. Helene Helm: „Auch den Befürwortern der Ortsumgehung ist nicht damit gedient, eine Strasse vor die Nase gesetzt zu bekommen, die keine oder nur eine sehr geringe Entlastung des Ortes bewirkt, aber die Chancen für den Tourismus nachhaltig zerstört. Es steht überhaupt nicht fest, dass es keine bessere Alternative gibt. Sollten sich die Befürworter der jetzigen Trasse nunmehr auf dem Planfeststellungsbeschluss ausruhen, werden sie sich fragen lassen müssen, ob sie wirklich das Gemeinwohl im Auge haben und ob es sich nicht nur um einen Pyrrhussieg handelt.“
24.2.1012
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