Montag, 18. Februar 2013

Keine Antworten auf Frage gegeben

Zum Bürgerforum "Wie kann die Verkehrsbelastung in Naumburg und Bad Kösen verringert werden?", das in Naumburg stattfand.

Als Überschrift zum Bürgerforum stand ganz oben "Wie kann die Verkehrsbelastung in Naumburg und Bad Kösen verringert werden?" Dazu gab es aber keine konkreten Aussagen, auch gescheite Alternativen zur Ortsumgehung kamen nicht zur Sprache. In dem Bürgerforum machte ein Verkehrsgutachter zur Verkehrsbelastung seine Ausführungen. Sein Vorschlag war dahingehend, im Stadtgebiet teilweise auf das Tempo auf 30 zu verringern! Wird dadurch der Verkehr etwa weniger?

Wer bei klarem Verstand ist, kommt zu der Erkenntnis, wohl kaum. Des Weiteren wurden die Menschen in der Umgebung aufgerufen, mehr auf das Fahrrad umzusteigen. Eine wesentliche Belastung der Bundesstraße 87 macht innerhalb von vier bis fünf Monaten der Lkw-Verkehr der Zuckerrübenkampagne aus. Über den starken Lkw-Verkehr wurde in dem Forum kein Wort verloren. Sollen die Rüben in Zukunft mit dem Fahrrad nach Zeitz kommen? Wohl kaum! Im weiteren Verlauf des Gesprächs sagte der Verkehrsgutachter, dass Bund, Land oder Kreis in Zukunft immer weniger Geld für den Straßenneubau zur Verfügung haben. Nun kommt es ganz dick! In diesem Jahr soll die B 87 zwischen Almrich und Schulpforte laut Naumburger Tageblatt/MZ vom 7. März neu gebaut werden.

Eine gute, funktionstüchtige Straße mit Geschwindigkeitsbegrenzung sowie Geschwindigkeitswarnanlage soll eingestampft werden!
Dort soll auf 929 Metern die Straße teilweise verlegt beziehungsweise erneuert werden. Weil aber die neue Straße auf fremdem Boden verlaufen soll, muss der Bund auch noch Grundstücke für 1,18 Millionen Euro erwerben. Nun kommen aber auch noch die Kosten für den Straßenneubau dazu.

Ich erinnere an die Aussage des Gutachters, es gibt immer weniger Geld für den Straßenneubau. Wer will uns hier verschaukeln? Wäre das Geld nicht besser angelegt für andere Straßen in Naumburg?

Uwe Wenzel, Naumburg-Almrich

»Naumburger Tageblatt«, 18.2.2013, S. 13

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