Donnerstag, 1. März 2012

Neue B 87 : zweite Klage weg, EU-Fördergeld aber auch

Land will beim Bund Mittel beantragen.

BAD KÖSEN/MHE - Nach dem Naturschutzbund hat jetzt auch die Agrar GmbH Hassenhausen ihre Klage gegen den Bau des Teilstücks Bad Kösen der Ortsumgehung Naumburg-Bad Kösen zurückgezogen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bestätigte gestern auf Nachfrage von Tageblatt/MZ, dass das Verfahren eingestellt ist. Damit hat der Planfeststellungsbeschluss, der Voraussetzung für einen Baustart ist, Rechtskraft.

Das Land will nun beim Bund Haushaltsmittel für die Bauvorbereitung beantragen, insbesondere für archäologische Arbeiten und Maßnahmen des Artenschutzes. Die Bauvorbereitung wird mit einer Dauer von zwei Jahren kalkuliert, so Peter Mennicke, Sprecher des Verkehrsministeriums. Erst danach könne der Baustart erfolgen.

Allerdings steht die Finanzierung auf tönernen Füßen, denn Fördermittel der EU gibt es faktisch nicht mehr, zumindest nicht aus der Förderperiode 2007 bis 2013. Als Ursache dafür nennt das Ministerium die wegen der Klagen eingetretene Verzögerung. Die für die Ortsumgehung Bad Kösen kalkulierten Zuschüsse sind bereits in die Finanzierung der neuen Bundesstraße 6 zwischen Bernburg und Köthen geflossen.

Naumburgs Oberbürgermeister Bernward Küper (CDU) sieht das Land in der Pflicht, das Projekt voranzutreiben. "Die Notwendigkeit der Trasse hat der Bund deutlich gemacht, der Bedarf ist parlamentarisch festgestellt worden, jetzt muss die Umsetzung folgen." Die Verzögerung dürfe die Straße nicht in Frage stellen. Küper: "Selbst, wenn für die Umgehung vorgesehene EU-Fördermittel bereits anderweitig vergeben sind, muss an der Straße festgehalten werden. Der Bund muss sich - wie auch immer - zur Finanzierung bekennen." Diskussionsbedarf auf politischer Ebene sieht Küper anders als die Straßengegner nicht. "Wir haben 20 Jahre diskutiert, der Bedarf ist gedeckt, die Situation klar." Der größte Teil der Bevölkerung wolle die Umgehung, das müsse man endlich zur Kenntnis nehmen.

»Naumburger Tageblatt«, 1.3.12, S. 7

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