Zur Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative "Pro Umgehung":
Im vorigen Jahr musste der Heimatverein Saaleck ein Banner mit dem Aufdruck "Monsterbrücke nein - Welterbe ja" auf behördlichen Befehl vom Innenhof der Burg Saaleck wieder entfernen, da es sich um ein öffentliches Gebäude der Stadt Naumburg handelt. Und jetzt, ein halbes Jahr später, werden Unterschriftenlisten für den Bau der Bundesstraße 87n in öffentlichen Gebäuden erlaubt.
Laut Herrn Reumanns Leserbrief vom 29. Februar liegen Listen zur Unterschriftensammlung der Bürgerinitiative "Pro Umgehungsstraße" in öffentlichen Gebäuden, so im Bürgerbüro Naumburg, in der Tourismusinformation, bei der GWG Naumburg und im Krankenhaus. Ich habe auch gehört, dass Listen für diesen Zweck in der Kreisverwaltung ausliegen. Grenzt das nicht schon an Behördenwillkür? Oder warum diese ungerechte Behandlung ähnlicher, aber gegensätzlicher Anliegen? Sicher, weil sich die Herren im Rathaus und der Kreisverwaltung nur mit der einen Seite identifizieren wollen - Hauptsache endlich die B 87n, damit verbunden ein verunstaltetes Saaletal durch eine Monsterbrücke. Welterbetitel: Auf Nimmerwiedersehen. Alles wegen einiger weniger Bürger aus Schulpforte und Almrich.
Hinzu kommt noch ein riesengroßes Loch am Ortseingang Bad Kösens, verursacht durch das Kalkwerk. Dreck und Staub durch dieses sind ohnehin für jeden ersichtlich. Schaut man dann mal noch auf den Müll an den Wegesrändern, in den Straßengräben und auf Wanderwegen, kann man nur noch sagen: Bad Kösen schafft sich ab. Die Touristen werden irgendwann auf der B 87n an Bad Kösen und Naumburg vorbeifahren, denn von der Monsterbrücke aus werden sie die Burg Saaleck, die Rudelsburg, den Naumburger Dom nicht bewundern können. Liebe Mitbürger, bevor ihr die Pro Ortsumfahrung-Listen unterschreibt, denkt doch bitte auch mal an die Einwohner von Eckartsberga, Gernstedt oder Wethau. Diese haben dann auf jeden Fall bedeutend mehr Verkehr durch ihre Orte. Denn wer Straßen sät, wird Verkehr ernten.
Ines Zimmermann, Saaleck
»Naumburger Tageblatt«, 6.3.12, S. 10
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