Dienstag, 8. November 2011

Wichtigeres als die Umfahrung

Zu "Macht Minister Ramsauer den Geldhahn zu?" vom 14. September.

Dass in Deutschland umgedacht werden muss beim Geldausgeben ist sicher nicht neu. Ebenso nicht neu ist, dass der OB von Naumburg zu wichtigen verkehrspolitischen Fragen scheinbar eher aus einer Abwarte- denn einer Aktivhaltung die Dinge betrachtet. Da wurde doch bereits im Frühjahr diesen Jahres (so am 21. März) an dieser Stelle darüber berichtet, dass die finanzielle Basis der B 87n durch den Bund zugunsten anderer Projekte wie beispielsweise der ICE-Strecke Leipzig-Erfurt entzogen wurde. Andererseits wurde bei einer gemeinsamen Veranstaltung vom Verein Rettet das Saaletal, einer Bundestagsdelegation von Bündnis 90/Die Grünen und der Stadt Naumburg am 23. August aufgezeigt, dass in Naumburg für die Bürger wichtigere innerstädtische Entlastungen auf der Tagesordnung stehen, als der Neubau der eher ortsfernen B 87n. Weil sich das Verkehrsministerium in dieser Phase von "Entwürfen auf Arbeitsebene" nicht zu einzelnen Projekten äußert, soll an dieser Stelle eine andere kompetente Stelle aktuell Auskunft geben. In der Drucksache 6/495 vom 20. Oktober (siehe http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/intra/ landtag3/ltpapier/drs/6/ d0495dak6.pdf) bestätigt die Landesregierung Sachsen- Anhalts das "eine Einordnung der OU Bad Kösen in die mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 ... ohne Efre-Mittel, auch vor dem Hintergrund der geänderten Prioritätensetzung des Bundes vom Neubau zur Erhaltung und der Fortführung der Großprojekte B 6n und A 14 Lückenschluss nicht erwartet werden (kann)". Der Kampf um die Verteilung der Efre-Mittel der neuen Förderperiode 2014-2020 hat erst begonnen. Doch Bezug nehmend auf das Ende des oben genannten Artikels möchten wir den OB auffordern, praktisch auszuschließen, dass Naumburg bis dahin die konkreten Vorstellungen seiner Einwohner nach spürbaren Entlastungen "in der Schublade versauern lässt".

Frank Biedenweg,
Verein Rettet das Saaletal

»Naumburger Tageblatt«, 08.11.2011, S. 10

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