Montag, 28. März 2011

ORTSUMFAHRUNG: Nabu sieht die Öffentlichkeit in Irre geführt

Organisation verschärft Kritik an neuer B 87.
VON MICHAEL HEISE

NAUMBURG - Der Naturschutzbund Deutschland stellt fest, dass die von ihm geäußerten Bedenken gegen den Bau der Ortsumfahrung Bad Kösen "noch in schärferer Form als ursprünglich angenommen" gegeben sind. Das hätten Prüfungen des Planfeststellungsbeschlusses und weiterer Unterlagen durch Fachleute ergeben, teilt der Nabu mit. Die Organisation und ein Landwirtschaftsunternehmen hatten gegen den Bau der neuen Bundesstraße Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt (Tageblatt/MZ berichtete).

Ohne messbare Entlastung

Nabu-Landesvorsitzende Helene Helm: "Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens wurden zwei Verkehrsuntersuchungen angefertigt, aus denen hervorgeht, dass es zu keinen messbaren Entlastungen der Ortsdurchfahrten kommen wird. Der Planfeststellungsbeschluss spricht dagegen von einer 'erheblichen Entlastung der Ortsdurchfahrt von Bad Kösen'." Und: "In Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchungen sagen aus, dass im Zeitraum zwischen 2000 und 2005 der Verkehr in Bad Kösen signifikant, nämlich um bis zu 30 Prozent, abgenommen hat." Dennoch werde der Neubau großteils mit einer erheblichen Entlastung begründet. Das sei eine Irreführung der Öffentlichkeit. "Hätte das Land klargemacht, dass es bei dem Neubau der neuen B 87 nicht um die Ortsdurchfahrt von Bad Kösen geht, sondern nur um großräumige Verkehrsbeziehungen, hätte es deutlich mehr Widerstand gegeben", meint Frau Helm.

Auch das Argument, mit der Ortsumfahrung und einer damit verbundenen Verringerung der Feinstaubbelastung könne der Kurortstatus gesichert werden, ziehe nicht, da ein hohes Verkehrsaufkommen fehle. Helene Helm: "Diese Aussage ist falsch und dient offensichtlich nur dazu, die Öffentlichkeit zu beschwichtigen." Der Nabu meint, dass der Bau der Straße, besonders der Saalebrücke, die Aufnahme der Region Naumburg in die Weltkulturerbe-Liste behindert und beruft sich auf ein Schreiben der internationalen Denkmalschutzbehörde Icomos vom März letzten Jahres. Dieses sage aus "dass man zwar keine abschließende Einschätzung geben könne, dass sich die Errichtung der Straße aber sehr negativ auf die Chancen als Weltkulturerbe auswirken werde."

EU-Naturschutzrecht ignoriert

Als groben Fehler sieht der Nabu an, dass eine naturschutzrechtlich bedenkliche und 1996 landesplanerisch festgestellte Trasse zum Zuge kommen soll. Helene Helm: "Die europäischen Naturschutzgebiete waren 1996 noch nicht bekannt, sie wurden erst im Jahr 2000 an die EU-Kommission gemeldet. Es gab mehrere Trassen, die keine Schutzgebiete queren müssen. Trotzdem ist die Entscheidung vor dem Hintergrund des europäischen Naturschutzrechts nicht aktualisiert worden."
Die Umweltgutachten aus den Antragsunterlagen hat der Nabu nach eigenen Angaben ebenfalls einer Prüfung unterzogen. Dabei habe sich herausgestellt, dass vom Land angestellte Untersuchungen nicht ansatzweise ausreichten, um die Auswirkungen des Vorhabens auf geschützte Lebensräume und Tierarten ausreichend beurteilen zu können. Aus Sicht des Nabu ist die Planung der B 87 n mit groben Fehlern behaftet. "Das Land wäre gut beraten, nicht erst das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten, sondern unsere Argumente, die wir in der Klagebegründung Anfang April dem Gericht vorlegen werden, aufzugreifen und die Planung zu überprüfen."

»Naumburger Tageblatt«, Montag 28.3.2011, S. 11

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