Mittwoch, 16. März 2011

ROLAND LÜDERS meint, dass Fördermittel für die Brückenreparatur nur fließen können, wenn auch Schönburg seinen Teil dazu beiträgt.

Umwidmung notwendig
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Karl-Heinz Daehre will sich für Zuweisungen vom Land für die Ertüchtigung der derzeit gesperrten Kroppental-Brücke zwischen Wethau und Schönburg stark machen. Eine Chance hat das Ganze allerdings nur, wenn die Brücken-Instandsetzung einen langfristigen Effekt mit sich bringt. Rund 160 000 Euro allein dafür zu investieren, dass während der Bauphase der beiden L-204-Brücken Schönburg übers Kroppental angefahren werden kann, ist angesichts knapper Kassen nicht durchsetzbar. Deshalb ist die Forderung des CDU-Landespolitikers berechtigt: Die Ortsverbindung durchs Kroppental muss auch später noch für den öffentlichen Verkehr nutzbar sein. Sollen also Landesmittel fließen, ist der Gemeinderat Schönburg in der Pflicht, die derzeit unter der Rubrik "sonstige öffentliche Straßen" laufende Ortsverbindung zur ordentlichen Gemeindestraße umzuwidmen. Als Baulastträger ist die Kommune dann für die Unterhaltung dieses Verkehrsweges zuständig. Dazu gehören nicht nur Reparaturen, sondern auch die Gewährleistung des Winterdienstes auf der gesamten Strecke.
Den Autor erreichen Sie per Mail unter: roland.lueders@mz-web.de

»Naumburger Tageblatt«, Montag 16.3.2011, S. 8

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