Das Handbuch nützt nicht dem Bürger, sondern der Baulobby. Die Zielsetzung ist laut Minister Ramsauer: "dass aus Betroffenen Beteiligte werden". Das Handbuch ist dafür nicht einmal gut gemeint, aber schlecht gemacht, sondern schlicht schlecht gemeint. So ein Ziel ist in einem Rechtsstaat nur erreichbar, wenn Bürger echte einklagbare Rechte erhalten. Ramsauer plant aber ausschließlich Goodwill-Maßnahmen der Behörden,
die künftig gnadenhalber gewährt werden sollen. Aus Betroffenen würden Beteiligte aber nur, wenn sie endlich substantiell Einfluss auf Planungen nehmen könnten - einschließlich der Frage des Ob der Maßnahme insgesamt.
Genau das sieht Ramsauers Handbuch aber nicht vor. Erklärtes Ziel ist lediglich, Bürger früher zu informieren und umfangreicher zu Wort kommen zu lassen, damit künftig die öffentliche Akzeptanz der nach unveränderter alter Rechtslage beschlossenen Vorhaben größer wird. Ramsauer glaubt, dass die Bürger bisher einfach zu dumm waren, die Nützlichkeit jedes geplanten teuren Großvorhabens zu erkennen.
Das Gefühl vieler Bürger, nur Betroffene und eben nicht Beteiligte zu sein, liegt nicht an deren unzureichenden Information, sondern daran, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahrzehnten mit Sorgfalt dafür gesorgt hat, dass ihre Belange ungestraft übergangen werden können (Grundsatz des weiten "Planungsermessens"). Bei Bergbau und Massentieranlagen etwa muss nicht einmal abgewogen werden ("Gebundene Entscheidung"). Der Bedarf für ein Vorhaben, also die allerzentralste Frage ist von der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich ausgenommen. Hier darf völlig ungefährdet gelogen werden. Der Zugang zu den Gerichten wurde immer weiter eingeschränkt, so dass behördliche Rechtsverstöße heute nur noch in Ausnahmefällen von jeweils nur ganz speziellen Personen vor Gericht gebracht werden können ("Grundsatz der materiellen Präklusion" - Ausschluss von Klagevortrag). Gegen eine Land-Enteignung etwa für eine
materiell rechtswidrige und völlig überflüssige Straße gibt es fast keinen Rechtsschutz mehr. Wenn heute eine Planung durch Gerichtsurteil betätigt wird, dann im Regelfall nicht weil sie dem Bedarf entspricht, ausgewogen ist und alle gesetzlichen Vorschriften einhält, sondern weil das Gericht alle diese Punkten gar nicht hat überprüfen dürfen.
Das Bundesnetzwerk Verkehr mit Sinn (BNVS) fordert daher statt des Handbuchs ein echtes Gesetz zur Stärkung der Rechte der Bürger bei Großvorhaben mit folgendem Mindestinhalt:
- der Bedarf für ein Vorhaben wird gerichtlich voll überprüfbar, weshalb auch alle Unterlagen dafür öffentlich einsehbar werden;
- die "materielle Präklusion" wird abgeschafft - jeder Rechtsverstoß ist beklagbar;
- Planfeststellung beruht ohne Ausnahme auf Planabwägung aller relevanten Aspekte.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Sprecher Wolfram Günther zur Verfügung.
Bundesnetzwerk Verkehr mit Sinn
c/o Rechtsanwaltskanzlei Wolfram Günther, Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
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