Zum Flurbereinigungsverfahren für die Umgehungsstraße.
Die Ankündigung der Eröffnung des Flurbereinigungsverfahrens für den Abschnitt Naumburg der B 87n hat etwas Unruhe über einen doch inzwischen allen klar gewordenen Status Quo gebracht. Hieß es doch von Anfang an: ohne den Abschnitt Bad Kösen keinen Abschnitt Naumburg und ohne Planfeststellungsverfahren keine Flurbereinigung. Nun gibt es aktuell aber weder Baurecht noch Geld für den Abschnitt Bad Kösen und nach Darstellung des Landesverwaltungsamtes auch kein Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Naumburg.
Aber genau diese Behörde ordnet nun dieses eigentlich nachgeordnete Verfahren für den zweiten Abschnitt an. Und man fragt sich: Haben die nichts besseres zu tun? Und was hat ein solches Flurbereinigungsverfahren überhaupt mit der B 87n zu tun?
Nach den bekannten Planungsunterlagen soll die B 87n etwa 100 Hektar größtenteils bestes landwirtschaftliches Nutzland zubetonieren. Zum dazu nötigen Eigentumserwerb schreibt das Straßengesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Paragraph 13 sinngemäß: Wer Straßen bauen will, muss den zu überbauenden Grund erwerben. Will der Eigentümer aber nicht verkaufen, wird er nach vier Jahren enteignet. Klingt eindeutig, riecht aber nach viel Ärger. In dem einen Flurbereinigungsverfahren zugrunde liegenden Flurbereinigungsgesetz lautet die Passage (siehe Praragraph 87): "Ist aus besonderem Anlass eine Enteignung zulässig, ..., so kann ... ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, wenn der ... entstehende Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt ... werden soll."
Man kann unterschiedlicher Meinung sein, wem die B 87n irgendwelche Entlastungen bringt oder nicht. Was unabhängig davon bleibt, ist die zusätzliche Belastung durch Verlust an Geld, das wir nicht haben und an Grund und Boden, den wir nie wieder zurückbekommen werden. Wer seine Meinung darüber kundtun möchte, ist für Dienstag, 13. Dezember, ab 18 Uhr in den Versammlungsraum der Gemeinde Wethau eingeladen.
Frank Biedenweg,
Verein Rettet das Saaletal
»Naumburger Tageblatt«, 13.12.2011, S. 10
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